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BPatG, 18.09.2002 - 29 W (pat) 141/01 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99
INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke
Auszug aus BPatG, 18.09.2002 - 29 W (pat) 141/01
Kann einer Wortmarke ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um einen verständlichen Ausdruck der deutschen Sprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; BGH GRUR 2002, 64 f. - INDIVIDUELLE ; BGH GRUR 2002, 816 - BONUS II; BGH MarkenR 2002, 338 - Bar jeder Vernunft).Da, wie zu 1. dargelegt, von einem beschreibenden Sinngehalt der angemeldeten Marke für die beanspruchten Waren nicht ausgegangen werden kann, kommt auch eine Eintragungsversagung unter dem Gesichtspunkt des Freihaltebedürfnisses (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht in Betracht (BGH GRUR 2002, 64 f. - INDIVIDUELLE).
- BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98
Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 18.09.2002 - 29 W (pat) 141/01
Kann einer Wortmarke ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um einen verständlichen Ausdruck der deutschen Sprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; BGH GRUR 2002, 64 f. - INDIVIDUELLE ; BGH GRUR 2002, 816 - BONUS II; BGH MarkenR 2002, 338 - Bar jeder Vernunft). - BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98
Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten; …
Auszug aus BPatG, 18.09.2002 - 29 W (pat) 141/01
Kann einer Wortmarke ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um einen verständlichen Ausdruck der deutschen Sprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; BGH GRUR 2002, 64 f. - INDIVIDUELLE ; BGH GRUR 2002, 816 - BONUS II; BGH MarkenR 2002, 338 - Bar jeder Vernunft).
- BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98
REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 18.09.2002 - 29 W (pat) 141/01
Kann einer Wortmarke ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um einen verständlichen Ausdruck der deutschen Sprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; BGH GRUR 2002, 64 f. - INDIVIDUELLE ; BGH GRUR 2002, 816 - BONUS II; BGH MarkenR 2002, 338 - Bar jeder Vernunft). - BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99
"BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes
Auszug aus BPatG, 18.09.2002 - 29 W (pat) 141/01
Kann einer Wortmarke ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um einen verständlichen Ausdruck der deutschen Sprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; BGH GRUR 2002, 64 f. - INDIVIDUELLE ; BGH GRUR 2002, 816 - BONUS II; BGH MarkenR 2002, 338 - Bar jeder Vernunft). - BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98
LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 18.09.2002 - 29 W (pat) 141/01
Die angesprochenen Verkehrskreise werden darum in der angemeldeten Kennzeichnung wegen ihrer Interpretationsbedürftigkeit nicht nur eine reine Sachangabe oder die Wortzusammensetzung als solche, sondern (auch) einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der angemeldeten Waren und Dienstleistungen sehen, denn Mehrdeutigkeit ist gerade ein Hinweis auf das Bestehen von Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2000, 722 - LOGO;… BGH a.a.O - LOOK). - BGH, 07.06.2001 - I ZB 20/99
LOOK; Unterscheidungskraft einer Wortmarke
Auszug aus BPatG, 18.09.2002 - 29 W (pat) 141/01
Kann einer Wortmarke ein für die in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um einen verständlichen Ausdruck der deutschen Sprache, der vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solcher und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so fehlt ihm die Unterscheidungskraft (BGH WRP 2001, 1082, 1083 "marktfrisch"; BGH GRUR 2001, 1043 - Gute Zeiten - schlechte Zeiten; BGH GRUR 2001 1042 - REICH UND SCHOEN; BGH GRUR 2001, 1150 - LOOK; BGH GRUR 2002, 64 f. - INDIVIDUELLE ; BGH GRUR 2002, 816 - BONUS II; BGH MarkenR 2002, 338 - Bar jeder Vernunft).
- BPatG, 02.07.2007 - 30 W (pat) 173/05 "Vision" hat nämlich mehrere Bedeutungen wie "Traumbild, übernatürliche Erscheinung", im Englischen auch "Sehkraft, Sehfeld" (vgl. BPatG 30 W (pat)168/02 - AirportVision; 30 W (pat) 326/03 - STORE VISION; 29 W (pat) 141/01 - Mediavision unter PAVIS PROMA).